Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem 

 

"Tierhalter"

 

und 

 

"Mobile Tierbetreuung Abensberg"

Inh. Claudia Krüdener

Allersdorf 1

93326 Abensberg

 

Gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen u.a. alle Angebote, Aufträge und Beratungen.

 

Der Vertrag kommt durch die Annahme des unterschriebenen Betreuungsvertrages des "Tierhalters" (auch per E-Mail) zustande, wenn Buchungszeitraum, Anzahl der Tiere und Tierart vorliegen und dem "Tierhalter" die Betreuung durch "Mobile Tierbetreuung Abensberg" bestätigt wurde.

 

Für den benannten Zeitraum wird "Mobile Tierbetreuung Abensberg" Ihre Haustiere qualifiziert versorgen. "Mobile Tierbetreuung Abensberg" verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt von Inventar und Pflanzen zu achten. "Mobile Tierbetreuung Abensberg" verpflichtet sich, jedes anvertraute Tier liebevoll und fachgerecht zu behandeln, auf seinen Gesundheitszustand und das Allgemeinbefinden zu achten. "Mobile Tierbetreuung Abensberg" versichert dem "Tierhalter" die ausgehändigten Haustürschlüssel nicht an Dritte auszuhändigen und sorgsam zu verwahren.

 

Der "Tierhalter" ist verpflichtet die Räume/das Gebäude "Mobile Tierbetreuung Abensberg" in einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen und unzugänglich aufbewahrt werden. Nach Rückkehr des "Tierhalters" aus Urlaub etc. verpflichtet der "Tierhalter" sich innerhalb von 24 Stunden mit "Mobile Tierbetreuung Abensberg" Kontakt aufzunehmen.

 

Der "Tierhalter" stellt die für die Betreuung der Tiere notwendigen Materialien wie Futter, Medikamente, Einstreu etc. in ausreichender Menge zur Verfügung. Nach Absprache kann dies auch im Vorfeld von "Mobile Tierbetreuung Abensberg" besorgt werden. Hierfür ist dann jedoch ein Aufschlag vom "Tierhalter" zu entrichten. Ebenso sind, je nach Bedarf, Fressnäpfe, Trinkgefäße etc. vom "Tierhalter" zur Verfügung zu stellen. Die Übergabe der Schlüssel für die zu betreuuenden Objekte erfolgt persönlich, nach Vereinbarung. Nachdem der "Tierhalter" sich nach seiner Rückkehr bei "Mobile Tierbetreuung Abensberg" gemeldet hat, werden die Schlüssel dann zum vereinbarten Termin wieder zurückgegeben. Der "Tierhalter" verpflichtet sich, für Notfälle seine Kontaktdaten zu hinterlassen und eine Kontaktperson vor Ort anzugeben, die im Notfall benachrichtigt werden soll.

 

Im Falle, dass vom "Tierhalter" zu wenig Tiernahrung etc. zur Verfügung gestellt wurde, wird "Mobile Tierbetreuung Abensberg" diese einkaufen und die zusätzlich anfallenden Kosten gegen Kassenbeleg abrechnen.

 

Der "Tierhalter" versichert, dass das zu betreuende Tier sein Eigentum ist. 

 

Der "Tierhalter" versichert, dass er für alle von seinem Tier verursachten Schäden während der Betreuung haftet, insbesondere bei Katzenfreigängern. 

 

Der "Tierhalter" versichert, wenn er einen Hund von "Mobile Tierbetreuung Abensberg" betreuen lässt, dass er eine Hundehaftpflichtversicherung für diesen zu betreuenden Hund abgeschlossen hat.

 

Der "Tierhalter" informiert "Mobile Tierbetreuung Abensberg" über alle notwendigen Dinge wie Krankheiten, Allergien und eventuelle Unverträglichkeiten. Der "Tierhalter" stellt Medikamente die von "Mobile Tierbetreuung Abensberg" verabreicht werden sollen, in ausreichender Menge zur Verfügung. 

 

Der "Tierhalter" erklärt sich damit einverstanden, dass die Weitergabe aller erforderlichen Daten hinsichtlich einer tierärztlichen Behandlung weitergegeben werden darf. 

 

Der "Tierhalter" stellt sicher, dass das zu betreuende Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasitenbefall ist. Bei Hunden und Freigängerkatzen auch, dass das Tier entwurmt und nachweislich geimpft ist. Der Impfpass, falls vorhanden, muss sichtbar bereit liegen. 

 

"Mobile Tierbetreuung Abensberg" haftet nicht bei Erkrankung, Verletzung oder Tod des zu betreuenden Tieres. 

 

Bei plötzlicher Erkrankung oder Verletzung des zu betreuenden Tieres während der Betreuungszeit durch "Mobile Tierbetreuung Abensberg", wird der Tierhalter umgehend von "Mobile Tierbetreuung Abensberg" informiert. Sollte dies nicht möglich sein, ist "Mobile Tierbetreuung Abensberg" berechtigt, den Haustierarzt oder einen entsprechenden Notdienst aufzusuchen. Der "Tierhalter" trägt die Kosten für die Tierarztrechnung, Medikamente, Fahrtkosten etc. 

 

Der "Tierhalter" hinterlässt für Notfälle die Adresse des behandelnden Tierarztes.

 

"Mobile Tierbetreuung Abensberg" haftet nicht für vermisste Freigängerkatzen oder andere entlaufene Haustiere, solange die Sorgfaltspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde. 

 

Sämtliche Leistungen gelten für den vereinbarten Betreuungszeitraum. Sofern außerordentliche Gründe vorliegen, kann der Vertrag durch "Mobile Tierbetreuung Abensberg" fristlos gekündigt werden. Außerordentliche Gründe sind insbesondere unzumutbare Verhaltensweisen der Tiere, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen können, sowie falsche Angaben zum Gesundheitszustand und Pflegeaufwand der Tiere.  Sollte von Seiten des "Tierhalters" ein vereinbarter Betreuungstermin aus wichtigen Gründen nicht stattfinden können, ist "Mobile Tierbetreuung Abensberg" unverzüglich zu verständigen.

 

Die Zahlung der Betreuungszeit erfolgt bei Schlüsselübergabe mit 50% des fälligen Betrages in bar vor Antritt der Betreuung und bei Schlüsselrückgabe sind die restlichen 50% des Betrages in bar fällig. 

 

Im Falle einer Stornierung oder kurzfristigen Absage fallen für den "Tierhalter" für den gebuchten Zeitraum Stornierungsgebühren wie folgt an: 

 

- 84 Tage - 50 Tage vor Betreuungsbeginn = 25% der vereinbarten Betreuungskosten

- 49 Tage bis 15 Tage vor Betreuungsbeginn = 50% der vereinbarten Betreuungskosten

- 14 bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn = 80% der vereinbarten Betreuungskosten

- bei Absagen von weniger als 7 Tagen vor Betreuungsbeginn ist der gesamte Betrag der vereinbarten Betreuungskosten als Ausfallentschädigung zu leisten. 

 

Die Stornierungsgebühren werden zum Ablauf des ursprünglichen Betreuungszeitraumes fällig. 

 

Während des Betreuungszeitraumes bleibt der "Tierhalter" Eigentümer des Tieres nach § 833 (Tierhaltergefährdungshaftung). 

 

"Mobile Tierbetreuung Abensberg" übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier verursacht werden. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. "Mobile Tierbetreuung Abensberg" haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Bei Gefahr für Hab und Gut ist "Mobile Tierbetreuung Abensberg" berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienste etc. einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom "Tierhalter" zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt. 

 

Zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Hundepension

Während des Betreuungszeitraumes bleibt der "Tierhalter" Eigentümer des Tieres nach § 833 (Tierhaltergefährdungshaftung). 

 

Die Hundepension verpflichtet sich, den Hund in den dem "Tierhalter" bekannten Räumlichkeiten unterzubringen und zu versorgen.

 

Der "Tierhalter" ist damit einverstanden, dass sein Hund mit Frau Claudia Krüdener Auto fahren darf. Auch ist der "Tierhalter" damit einverstanden, dass Frau Claudia Krüdener seinen Hund mit auf Ausflüge nehmen kann.

 

Der "Tierhalter" bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund mindestens eine gültige 5-fach-Impfung und auch eine Impfung gegen Tollwut hat und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht. Der Impfpass ist bei Abgabe des Hundes vorzulegen.

 

Der "Tierhalter" bringt das Futter und eventuelle Medikamente für die Zeit des Aufenthalts des Hundes in festen, verschließbaren Behältnissen mit.

 

Der "Tierhalter" erklärt, dass sein Hund keine Anzeichen von ansteckenden Krankheiten zeigt und frei von Ungeziefer ist. Eine regelmäßige Entwurmung gilt als selbstverständlich.

 

Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der "Tierhalter" einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von dem im Unterbringungsvertrag genannten oder einem Tierarzt unserer Wahl vorgenommen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der "Tierhalter". Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Ungeziefer mit, trägt der "Tierhalter" dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für die Desinfektion, Reinigung der Räumlichkeiten der "Mobilen Tierbetreuung Abensberg" und die Behandlung angesteckter Hunde

 

 

 

Während des Betreuungszeitraumes bleibt der "Tierhalter" Eigentümer des Tieres nach § 833 (Tierhaltergefährdungshaftung). 

 

"Mobile Tierbetreuung Abensberg" übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier verursacht werden. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. "Mobile Tierbetreuung Abensberg" haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Bei Gefahr für Hab und Gut ist "Mobile Tierbetreuung Abensberg" berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienste etc. einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom "Tierhalter" zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt. 

 

Die Hundepension haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

 

Bei Pensions- und Tagesbetreuungen wird dieser Vertrag nur einmal geschlossen und gilt für alle künftigen Aufenthalte.

 

Der Rechnungsbetrag ist mit 50% bei Abgabe des Hundes zu entrichten und die restlichen 50% bei Abholung des Hundes.

 

Ein Pensionsvertrag gilt nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist. In Einzelfällen und bei Neukunden behalten wir uns vor, den gesamten Betrag in Vorkasse zu verlangen.

 

Im Falle einer Stornierung oder kurzfristigen Absage fallen für den "Tierhalter" für den gebuchten Zeitraum Stornierungsgebühren wie folgt an: 

 

- 84 Tage - 50 Tage vor Betreuungsbeginn = 25% der vereinbarten Betreuungskosten

- 49 Tage bis 15 Tage vor Betreuungsbeginn = 50% der vereinbarten Betreuungskosten

- 14 bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn = 80% der vereinbarten Betreuungskosten

- bei Absagen von weniger als 7 Tagen vor Betreuungsbeginn ist der gesamte Betrag der vereinbarten Betreuungskosten als Ausfallentschädigung zu leisten. 

 

Die vereinbarten Betreuungskosten (Tages- und Übernachtungspreise) sind schriftlich festzuhalten.

 

Die Stornierungsgebühren werden zum Ablauf des ursprünglichen Betreuungszeitraumes fällig. 

 

Wer seinen Hund nicht zum vereinbarten Datum abholt und die Aufenthaltsdauer wurde vom Besitzer nicht verlängert, ist die Hundepension berechtigt nach einer Übergangszeit von 8 Tagen, den Hund weiterzuvermitteln bzw. anderswo unterzubringen.

 

Die vereinbarten Abgabe- und Abholzeiten sind unbedingt einzuhalten. Bei jederzeit möglicher Verschiebung bitten wir dringend darum, uns dies, auch kurzfristig, mitzuteilen.